Liefer- und Verkaufsbedingungen AFCO/THONHAUSER GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer Liefer- und Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir diese nicht ausdrücklich zurückgewiesen haben. Unsere Angebote sind freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler bei Bestellungen oder in unseren Auftragsbestätigungen oder Rechnungen binden uns nicht und gewähren dem Käufer keine Ansprüche. Für Maße und Gewichte sind die von uns bei Abgabe ab Fabrik oder Lager festgestellten Werte entscheidend.

2. Lieferzeit

Eine Lieferfrist von längstens 10 Tagen wird nach besten Kräften eingehalten, aber nicht gewährleistet. Verspätete Lieferung berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadenersatz. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Betriebsstörungen, verspätete oder ungenügende Transportmittelgestellung, Mobilmachung, Krieg, fehlende oder ungenügende Rohstofflieferung und ähnliche Umstände entbinden uns ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung.

3. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers

Das Transportmittel bestimmen wir nach freiem Ermessen. Hat der Käufer für die Versandart besondere Wünsche, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

4. Transportkosten / Verpackung

Die Preise für Lieferungen innerhalb Österreichs verstehen sich netto ab einem Bestellwert von min. EUR 300,- / Lieferung in der Regel frei Haus. Für Bestellungen unter einem Wert von EUR 300,- wird eine Pauschale von EUR 60,- für ADR-Lieferungen, bzw. von EUR 30,- für Nicht-ADR-Lieferungen verrechnet.  Preise für Lieferungen außerhalb Österreichs verstehen sich in der Regel ab Werk. Sämtliche an Sie innerhalb Österreichs gelieferten Verpackungen sind zur Gänze über die ARA-Lizenznummer 7385 entpflichtet.

Maßgeblich sind die am Liefertag geltenden Preise. Preiserhöhungen müssen nicht angekündigt werden, bei nicht angekündigten Preisen kann der Käufer jedoch vom Kaufvertrag zurücktreten. Verpackungen von gefährlichen Inhaltsstoffen dürfen nur in vorgereinigtem Zustand an Abfallsammler abgegeben werden. Einige Container sind Mehrweggebinde, die unser Eigentum sind und von uns in unbeschädigtem, vorgereinigtem Zustand Zug um Zug ausgetauscht werden. Außer bei Pfandgebinden sind die Verpackungen im Preis inbegriffen. Entpflichtete Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen. Sie sind den Altstoff-Sammelstellen zu übergeben.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Skontoabzug setzt die Bezahlung aller früheren Rechnungen voraus. Bei Zielüberschreitung berechnen wir - vorbehaltlich weiterer Ansprüche - sofort Zinsen in Höhe von 18 % p.a.

Zahlungsverzug, Auflösung oder Änderung des Unternehmens des Käufers berechtigen uns, für laufende Abschlüsse oder Geschäfte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in bar zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen eines ordentlichen Betriebes verwenden. Ein Export der gelieferten Produkte ist nur mit unserer Zustimmung gestattet.

7. Mängelbeanstandungen / Gewährleistung

Mit Ausnahme von Maschinen und Geräten gilt die Gewährleistung 6 Monate ab Lieferdatum, für Maschinen und Geräte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Wir gewährleisten handelsübliche Beschaffenheit der Ware. Offene Mängel sind sofort nach Erhalt, versteckte Mängel sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Erhalt der Ware uns gegenüber zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir im Austausch gegen die bemängelte Ware Ersatzware, jedoch können wir dem Käufer nach unserer Wahl auch den Minderwert gutbringen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Empfehlungen und Vorschläge für die Anwendung und den Gebrauch unserer Ware erfolgen nach bestem Ermessen, jedoch ohne jede Haftung. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Reklamationen können wir nur innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung anerkennen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Nebenabreden und Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Mödling, nach unserer Wahl auch der Geschäfts- und Wohnsitz des Käufers. Für sämtliche Verkaufs- und Lieferverträge gilt österreichisches Recht. Diese Lieferbedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte auch dann, wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.